Asia Green S.A. SIF-SICAV (der „Fonds“) erfüllt die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die gegebenenfalls von Zeit zu Zeit geändert werden können (das „SFDR“).
Der Ansatz von Asia Green Real Estate AG (der „Investment Manager“) gemäss den Nachhaltigkeits Überlegungen zu investieren, bietet einen flexiblen Rahmen, der die Umsetzung in verschiedenen Rechtsordnungen unterstützt und das Engagement des Investment Managers für die Integration von ESG-Eigenschaften in die Investitionsprozesse des Fonds und die Überzeugung widerspiegelt, dass die Integration von ESG-Eigenschaften langfristig höhere risikoadjustierte Renditen fördert. Während das Umweltziel des Klimaschutzes im Sinne der EU Verordnung 2020/852 ber die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU Taxonomie) verfolgt wird, durch die Aktivitäten, die Investitionen in die Immobilien begleiten, mildert der Investment Manager die Nachhaltigkeitsrisiken.
SFDR-Klassifizierung
Gemäss dem Investitionsziel und der Investitionspolitik einschliesslich der Investitionskriterien, wie sie im Private Placement Memorandum des Fonds (der „Prospekt“) und den Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien („ESG“) des Investment Managers definiert sind, fördern zwei aktive Teileinheiten des Fonds, nämlich Asia Green S.A. SIF-SICAV – Real Estate Fund und Asia Green S.A. SIF-SICAV – Diversified Real Estate Fund (die „Teileinheit“ oder kollektiv die „Teileinheiten“) umwelt- und sozialbezogene Eigenschaften im Sinne des Artikels 9 SFDR.
Umwelt- und soziale Merkmale
Einen positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft zu haben, ist eine der zentralen Überlegungen und ein integraler Bestandteil des Investitionsprozesses der Teileinheiten. Das primäre Investitionsziel der Teileinheiten besteht darin, in nachhaltige Immobilienprojekte in Asien zu investieren. Die „Grüne Gebäude- und ESG-Strategie“ des Investment Managers (die „ESG-Investitionsstrategie“) legt das Investitionsziel jeder Teileinheit fest und definiert den Ansatz zur Erreichung dieses Ziels. Es wird auch angegeben, wie diese Ziele gemessen und den Investoren mitgeteilt werden. Zusammenfassend suchen die Teileinheiten nach Vermögenswerten, die starke oder sich verbessernde Nachhaltigkeit Attribute in Bereichen wie Klimawandel, Ressourcennutzung, Gesundheit und Wohlbefinden und Gemeindeentwicklung aufweisen. Die ESG-Investitionsstrategie ist auch Teil der Vereinbarung mit dem Investment Advisor.
Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche nachteilige Auswirkungen
Die ESG-Investitionsstrategie definiert auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken und wie diese im Investitionsprozess gemildert werden. Nachhaltigkeitsrisiken sind Umwelt-, Sozial- oder Governance-Ereignisse oder -Bedingungen, die, wenn sie eintreten, einen tatsächlichen oder potenziellen erheblichen negativen Einfluss auf den Wert der Immobilien haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können häufige Risiken darstellen, die mit den Investitionen der Teileinheiten verbunden sind. Die in der ESG-Investitionsstrategie festgelegten Nachhaltigkeitskriterien gelten für alle von den Teileinheiten getätigten Investitionen.
Nachhaltigkeitsrisiken können auf Portfolio- oder Einzelanlagen-Ebene auftreten und die Leistung und das Risikoprofil der Teileinheit beeinflussen.
Die Vermeidung oder Minderung der Nachhaltigkeitsrisiken und der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“) sind ein inhärenter Aspekt des Investitionsprozesses jeder Teileinheit. Die ESG-Eigenschaften, Nachhaltigkeitsrisiken und PAI werden während jedes Due-Diligence-Prozesses systematisch bewertet. Sobald eine Investition getätigt wurde, werden diese Faktoren überwacht, bewertet, gemessen und – falls erforderlich – fortlaufend angegangen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Zielsetzung und Methodik nachhaltiger Anlagen
Erklärung zu den prinzipiellen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
Offenlegungsbezogene Richtlinien
SFDR-Information
Der Fonds wird Informationen über die Einhaltung der SFDR und damit zusammenhängende Informationen über die Portfolios und Vermögenswerte der Teilfonds, PAI und deren Auswirkungen auf das Portfolio und/oder einzelne Vermögenswerte - falls vorhanden - sowie deren Abschwächung in seinen Investorenberichten, den Jahresabschlüssen und auf der Website veröffentlichen.
Für weitere Informationen über das ESG-Engagement von Asia Green wenden Sie sich bitte an:
Asia Green Real Estate AG
Asylstrasse 77
8032 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 (0)44 586 93 86
Email:
Website: https://www.asiagreen.com/esg
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